Grillmeister Pausch UG (haftungsbeschränkt) Tel: 0911/7568332 Fax:0911/4105755 E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Allgemeine Geschäfstbedingungen des Grill&Partyservice sowie des Anhänger und Maschinenverleih
§ 1 Gegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verleih von Ausrüstungsgegenständen des Grillmeister Pausch UG (haftungsbeschränkt)(Verleiher) an Dritte (Ausleiher).Sowie über die Leistungen über unsern Grill und Partyservice und über den Anhänger und Maschienverleih.
§ 2 Verleih
1. Ein Anspruch auf Abschluss eines Leihvertrages besteht nur bei Verfügbarkeit der Ausrüstungsgegenstände und Übereinstimmung der Person und des Verwendungszwecks des Ausleihers mit den Zielrichtungen des Verleihers.
2. Die Ausrüstungsgegenstände sind vom Ausleiher bei Abholung auf ihre Vollständigkeit und ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Spätere Reklamationen wegen Fehlmengen oder Beschädigungen werden nicht anerkannt. Die Funktionsfähigkeit der Ausrüstung wird vom Verleiher regelmäßig überprüft, kann aber von ihm nicht garantiert werden.
3. Der Ausleiher ist während der Verleihdauer für den sorgsamen und sachgemäßen Transport, Umgang sowie die sachgemäße Lagerung der entliehenen Ausrüstungsgegenstände verantwortlich. Insbesondere sind spezielle gesetzliche Bestimmungen zum Lagern und zum Transport und Verwendung der Ausrüstung (z.B. Gasflaschen. Feuerschutz, Brandgefahr, Transportsicherung und Verletzungsrisiko) zu beachten. Der Ausleiher erklärt mit seiner Unterschrift auf dem Leihvertrag, dass er den bestimmungsgemäßen Gebrauch der entliehenen Ausrüstungsgegenstände beherrscht.
4. Der Transport der Ausrüstungsgegenstände obliegt, sofern nichts anderes vereinbart ist, dem Ausleiher.
5. Es ist dem Ausleiher ohne vorherige Zustimmung des Verleihers nicht gestattet, die Ausrüstung zu einem anderen als dem bei Vertragsabschluss erklärten Zweck zu nutzen oder sie Dritten zur Nutzung zu überlassen.
§ 3 Lieferung Grill & Partyservice
Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen von fachlich geschultem Personal. Es muss mit Zeitverschiebungen bis ca. 60 Minuten gerechnet werden. Für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadenersatzansprüche.
§Mängelrüge
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Bei etwaigen Unstimmigkeiten sind sofort schriftliche Vermerke auf dem Lieferschein/Rechnung zu machen oder der Lieferer ist umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Service-Minderleistungen erst am nächsten Tag oder später beanstandet werden.
§Ausstattungszubehör
Sämtliche von uns überlassenen Ausstattungsgegenstände sind, falls nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 1 Tagen in gereinigtem, Gläser und Bestecke in gereinigtem und poliertem, ordentlichen Zustand an uns zurückzugeben. Für nicht gereinigte oder mangelhaft gereinigte Gegenstände berechnen wir Ihnen eine Reinigungspauschale, deren Höhe vom Umfang des Arbeitsaufwandes abhängig gemacht wird. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden Ihnen zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
§ 4 Reservierungen
1. Die Reservierung von Ausrüstung und den Partyservice kann nur schriftlich bzw. elektronisch (E-Mail) unter Angabe der vollständigen Adresse des Ausleihers und des Verwendungszwecks beantragt werden.
2. Die Reservierung wird erst mit schriftlicher bzw. elektronischer Bestätigung durch den Verleiher und Partyservice gültig.
§ 5 Rücktritt, Kündigung des Vertrags
1. Der Ausleiher und Kunde kann bis zum Verleihbeginn und Partyservice vom Leihvertrag oder vom Leistungsvertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Verleiher und Partyservice berechtigt, folgende Ausfall- und Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Beiden Seiten ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Verleiher ein höherer oder auch geringerer Schaden entstanden ist.
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o Rücktritt von mehr als 60 Tagen vor dem Übergabetermin, Partyservice mind.50€ oder 15% der Leihgebür/Leistungsvertrag
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o Rücktritt bis zu 60 Tagen vor dem Übergabetermin, Partyservice 30% der Leihgebühr/Leistungsvertrag
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o Rücktritt bis zu 30 Tagen vor dem Übergabetermin, Partyservice 60 % der Leihgebühr/ Leistungsvertrag
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o Rücktritt bis zu 15 Tagen vor dem Übergabetermin, Partyservice 90 % der Leihgebühr/ Leistungsvertrag
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o Rücktritt ab 7 Tagen vor dem Übergabetermin, Partyservice 100 % der Leihgebühr/ Leistungsvertrag
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o Bei Nichterscheinen oder Absage des Partyservice am Leistungstag 100 % der Leihgebühr/Leistungsvertrag
2. Der Verleiher und Partyservice kann vom Vertrag zurücktreten, wenn aus Gründen, auf deren Eintritt er keinen Einfluss hat, die Ausleihe und Partyservice nicht möglich ist, insbesondere auch, wenn die vorgesehenen Ausrüstungsgegenstände vom vorhergehenden Ausleiher und dem letzten Service nicht termingerecht oder beschädigt zurückgegeben wurden.
3. Werden dem Verleiher nach Vertragsabschluss Gründe bekannt, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit den Ausrüstungsgegenständen schließen lassen, so kann der Verleiher ebenfalls vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen.
4. Im Fall des berechtigten Rücktritts bzw. der berechtigten Kündigung durch den Verleiher oder des Partyservice können an ihn keine Schadenersatzansprüche gerichtet werden. Ein berechtigter Rücktritt sind unter anderem Krankheit, Schäden an der Grillgeräten und Transportgeräten die ein nicht fachgerechtes grillen und bewirten der Gäste oder sonstige nicht vorausschaubare Ereignisse.
§ 6 Rückgabe der Ausrüstung
1. Die Ausrüstung ist in einem sauberen Zustand zurückzugeben. Werden Ausrüstungsgegenstände verdreckt zurückgebracht, wird dem Ausleiher je nach Reinigungsaufwand eine Reinigungspauschale von bis zu 500 € in Rechnung gestellt.
2. Beschädigungen oder ein Verlust von Ausrüstungsgegenstränden sind dem Verleiher unverzüglich, spätestens jedoch bei Rückgabe, mitzuteilen.
3. Materialtypische Abnutzungen und Beschädigungen, die bei sachgemäßem Gebrauch entstehen, sind durch die Verleihgebühr abgegolten.
4. Für Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch haftet der Ausleiher. Er hat insbesondere die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erforderlichen Reparaturkosten zu tragen. Reparaturen bzw. eine Reparaturvergabe erfolgen ausschließlich durch den Verleiher. Der Verleiher behält sich vor, vom Ausleiher provisorisch durchgeführte Reparaturen von einer Fachwerkstatt nachbessern zu lassen. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich oder übersteigen deren Kosten den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Gegenstandes, werden dem Ausleiher die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
5. Bei Verlust von Ausrüstungsgegenständen werden dem Ausleiher die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
6. Wenn Ausrüstungsgegenstände defekt oder unvollständig zurückgegeben werden bzw. verloren gegangen sind und es dem Verleiher nicht möglich, bis zum nächsten Verleihtermin vergleichbaren Ersatz zu beschaffen, haftet der Ausleiher für einen dem Verleiher dadurch entstandenen nachgewiesenen Schaden, insbesondere den Ausfall von Leihgebühren.
7. Werden die entliehenen Ausrüstungsgegenstände nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben, ist der Ausleiher verpflichtet, für jeden weiteren Tag eine Nutzungsgebühr in Höhe von 150% der vereinbarten Leihgebühr zu bezahlen. Dies gilt auch bei nur teilweiser Rückgabe der entliehenen Ausrüstungsgegenstände
§ 7 Versicherung und Haftung
1. Der Verleiher und Partyservice weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ausrüstungsgegenstände und Partyservice nicht gegen Verlust oder Beschädigung
und sonstige Schäden und Regressvorderrungen an den Partyservice nicht versichert sind. Dem Ausleiher und Kunden des Partyservice wird daher empfohlen, zur Minderung des eigenen Risikos eine geeignete Versicherung abzuschließen.
2. Die Benutzung der entliehenen Ausrüstungsgegenstände geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung des Ausleihers. Der Verleiher übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch den Gebrauch der Ausrüstung entstehen. Der Verleiher und Partyservice übernimmt auch keine Haftung für Schäden, die durch offene oder verdeckte Mängel an den Ausrüstungsgegenständen und Partyservice verursacht werden.
§ 9 Sonstige Bestimmungen
Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Deutsches Recht maßgeblich. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Fürth, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

Alle Preise verstehen sich incl. Mwst. und sind Angaben für Selbstabholer. Gerne liefern wir Ihnen Ihren Grill oder Anhänger, bitte stellen Sie eine Anfrage über unser
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Nicht das passende Angebot gefunden? Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot! Sollten Sie nicht den passenden Grill in unserem Sortiment finden, können wir Ihnen das passende Utensil über unser Verleih-Netzwerk organisieren.